Prozess wegen Betrugs vor dem Landgericht Regensburg, Strafkammer

Herr RA Willmann hat einen Angeklagten verteidigt, dem die Staatsanwaltschaft einen Betrug in Höhe von rund 2 Mio. Euro vorgeworfen hatte.

Am Mittwoch, 13.05.15, wurde das Urteil gesprochen. Es lautet auf eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Damit hat das Gericht auf Antrag der Verteidigung die aufgrund einer tatsächlichen Verständigung geringst mögliche Strafe des vereinbarten Strafrahmens festgesetzt. Einzelheiten auch unter folgendem Link:

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