Wie oft darf ein Arbeitsvertrag befristet werden?
Darf die wiederholte Befristung eines Arbeitsvertrages vom Arbeitgeber mehrfach damit begründet werden, dass sich die Beschäftigung an die Ausbildung anschließt?
Für die Befristung von Arbeitsverträgen gibt es strenge Regeln. Unterschieden wird u.a. danach, ob es für die Befristung einen sachlichen Grund gibt oder nicht. Wenn die Befristung vom Arbeitgeber damit begründet wird, dass sich die Beschäftigung an die Ausbildung anschließt, geht dies nur ein einziges Mal. So hat das BAG in zwei Fällen entschieden. Unternehmen, die Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung befristet weiterbeschäftigen wollen, ist zu empfehlen, die Befristung als sachgrundlose Befristung auszugestalten. Diese Art der Befristung ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig und kann in diesem Zeitrahmen bis zu drei Mal verlängert werden. Das Verbot der Vorbeschäftigung, wonach eine sachgrundlose Befristung nicht möglich ist, wenn der Arbeitnehmer bereits vorher in demselben Unternehmen beschäftigt war, gilt bei einer vorherigen Ausbildung nicht. Das Ausbildungsverhältnis ist kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vorbeschäftigungsverbots. Dies ist wichtig für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer.