Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung ist im deutschen Insolvenzrecht verankert. Sie führt dazu, dass verschuldete Personen nach einer sogenannten Wohlverhaltensperiode unter bestimmten Voraussetzungen schuldenfrei werden. Regelungen zur Restschuldbefreiung als Bestandteil des Insolvenzrechts finden sich in der Insolvenzordnung, die seit 1999 die Konkursordnung abgelöst hat.
Nachdem ein Insolvenzschuldner im Verlaufe des Insolvenzverfahrens aufgrund seiner Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung in der Regel nur einen Bruchteil seiner Verbindlichkeiten tilgt, stellt sich die Frage, wie mit den nicht getilgten Forderungen der Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens rechtlich umzugehen ist. Nach der Konkursordnung konnten die Gläubiger dann erneut gegen den Schuldner vollstrecken und der Schuldner musste dann erneut an die Gläubiger innerhalb der geltenden Pfändungsfreigrenzen leisten.
Dies hat der Gesetzgeber mit Einführung der Insolvenzordnung geändert. Der redliche Schuldner, also derjenige, der im Insolvenzverfahren und während der Wohlverhaltensperiode seinen Verpflichtungen nachkommt, sollte die Chance erhalten, tatsächlich komplett schuldenfrei zu werden und dadurch die Chance eines Neuanfangs durch das Insolvenzverfahren zu erhalten.
Damit ist das private Insolvenzverfahren, das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren, ein wichtiges Instrument zur Schuldenbereinigung vieler Personen in Deutschland geworden. Am Schnellsten ist das Ziel der Durchführung eines Insolvenzverfahrens mit sich anschließender Restschuldbefreiung zu erreichen in Begleitung eines im Insolvenzrecht kundigen Rechtsanwalts oder einer im Insolvenzrecht kundigen Rechtsanwältin. Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Insolvenzrecht geben auch Auskunft darüber, unter welchen besonderen Umständen eine Restschuldbefreiung nicht möglich ist.
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