Strafverteidigungen

Strafverteidiger, wie Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg, werden immer dann tätig, wenn ein Mandant vermeintlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und ihm eine Straftat vorgeworfen wird. Das können unterschiedlichste Delikte sein: ein Diebstahl, ein Betrug, der Handel mit Drogen, wie z.B. Haschisch, Marihuana, Extasy, Heroin, Cannabis, Kokain, Tabletten etc. . Es können aber auch andere Straftaten, wie z.B. eine Körperverletzung oder Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Anklage kommen. Besonders spezialisiert ist Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann auf Vorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht, im Insolvenzstrafrecht und im Steuerstrafrecht. In allen Bereichen des Strafrechts gilt es, einen Anwalt und Verteidiger nach Möglichkeit so früh als möglich zu beauftragen, um zu gewährleisten, dass im Zuge des Ermittlungsverfahrens nicht nur zu Lasten, sondern auch bereits zu Gunsten des Beschuldigten ermittelt wird. Unter Umständen, das ist immer einzelfallbezogen zu prüfen, ist es zweckmäßig, bereits im Ermittlungsverfahren die Argumente, die den Beschuldigten entlasten, in das Verfahren einzuführen – notfalls auch unter Einholung von Sachverständigengutachten etc. . So kann es gelingen, eine Anklageerhebung zu vermeiden und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Die im Ermittlungsverfahren zu berücksichtigenden Strategien, ob im Zuge einer Hausdurchsuchung, bei Beschlagnahmen, Sicherstellung oder im Zuge einer beabsichtigten Vernehmung, sollten unbedingt immer mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, aufgrund eigenen falschen Verhaltens als Beschuldigter selbst noch massiv zur eigenen späteren Verurteilung, z.B. durch unbedachte Äußerungen, beizutragen. Schon so mancher Beschuldigter hat sich in einer Vernehmung, die ohne anwaltlichen Beistand durchgeführt wurde, um Kopf und Kragen geredet. Auch bei einer Verhaftung sollten Angehörige immer einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung der Interessen des Beschuldigten beauftragen.