Unser Know-How
Die Spezialität von Rechtsanwalt Willmann im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht sowie im Steuerstrafrecht sind umfangreiche Verfahren, die akribisches Arbeiten, auch das Durcharbeiten umfangreicher Akten, voraussetzen, um dann im Interesse des Mandanten alle Gesichtspunkte einer sinnvollen Verteidigung sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch gegenüber den Gerichten in der gebotenen effizienten Art und Weise zu präsentieren – und damit in Ihrem Interesse zu überzeugen.
Zum Wirtschaftsstrafrecht gehören Straftaten der Wirtschaftskriminalität.
Häufig werden Handlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt unter Umständen zu einer entsprechenden strafrechtlichen Verurteilung führen können, begangen von Unternehmern, Geschäftsführern von GmbH`s, Gesellschaftern von Kapital- oder Personengesellschaften, ….
Das heutige Insolvenzrecht zur Abwicklung von Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung ist in Deutschland zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten.
Das „neue“ Insolvenzrecht gilt für die Durchführung von privaten Insolvenzverfahren von Verbrauchern, aber auch für die Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen und Firmeninsolvenzen.
Seit mehreren Jahren stelle ich als in Deutschland tätiger Rechtsanwalt fest, dass die Zahlungsmoral von Privatleuten, Unternehmen aber auch der öffentlichen Hand immer schlechter wird. Das Nachsehen haben diejenigen, die ihre Leistung bereits erbracht haben. Zunehmend häufiger wird die Anwaltskanzlei Willmann deshalb mit dem Einzug offener Forderungen, dem Inkasso beauftragt. Und das nicht nur von Privatleuten und Unternehmen aus dem Großraum.
Im Arbeitsrecht geht es in der Regel um die Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffend das Arbeitsverhältnis. Als Rechtsgrundlagen sind im jeweiligen Interessenkonflikt zu berücksichtigen gesetzliche Regelungen, wie z.B. das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), aber auch der jeweilige individuelle zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag und etwaige geltende tarifvertragliche Regelungen.
Für Gründer von Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage der Rechtsformwahl für das zu gründende Unternehmen. Gemeinsam mit Anwalt und Steuerberater und / oder Wirtschaftsprüfer ist zu klären, welche Gesellschaftsform am geeigneten ist.
Nahezu jedem Lebenssachverhalt liegt ein Vertrag zugrunde. Sie stehen morgens auf und gehen zum Bäcker, um sich Ihre Brötchen zu holen – Sie schließen mit der Bäckerei einen Kaufvertrag. Oftmals ist man sich gar nicht bewusst, Verträge zu schließen oder bereits abgeschlossen zu haben.
Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen unserem Büro und – bei Bedarf – externen Partnern. Es handelt sich hierbei z.B. um Rechtsanwälte anderer Fachrichtungen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, EDV – Experten, Vermögensberater, Seminarveranstalter, Unternehmensberater, Immobilienmakler, Architekten und Ingenieure der unterschiedlichsten Fachgebiete.
Seit Oktober 2003 sind wir Vertragskanzlei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg/Mittelfranken für Fragen der Unternehmensnachfolge.