Darf ein Fahrzeugführer schneller fahren als erlaubt, wenn er einen starken Stuhldrang hat?
Nein, auch wenn ein Autofahrer dringend eine Toilette benötigt, rechtfertigt dies keine Geschwindigkeitsübertretung. Der betroffene Autofahrer hatte die erlaubte Geschwindigkeit außerorts um mehr als 60 km/h überschritten. Er rechtfertigte sich damit, dass er aufgrund seines extrem starken Stuhldrangs nicht aufmerksam war und es zudem sehr eilig hatte. Er habe sich in einer notstandsähnlichen Situation befunden. Das Amtsgericht, welches den Fall zu entscheiden hatte, verwies darauf, dass jeder Autofahrer seine Fahrten so zu planen habe, dass er sie zu jedem Zeitpunkt kurzfristig unterbrechen kann, um bei Bedarf eine Toilette aufzusuchen. Der Fahrer wurde verurteilt, eine Geldbuße von 315 Euro zu bezahlen. Außerdem muss er seinen Führerschein für einen Monat abgeben.