Insolvenzrecht: Geschichte und Hintergrund zur Insolvenzordnung in Deutschland

Das heutige Insolvenzrecht zur Abwicklung von Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung ist in Deutschland zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Das „neue“ Insolvenzrecht gilt für die Durchführung von privaten Insolvenzverfahren von Verbrauchern, aber auch für die Abwicklung von Unternehmensinsolvenzen und Firmeninsolvenzen.

Alle in der Schuldnerberatung, in der Rechtsberatung und bei den Insolvenzgerichten tätigen Personen, insbesondere auf das Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, aber auch die Schuldner und Gläubiger müssen sich an die Regeln der Insolvenzordnung halten.

Die Insolvenzordnung (InsO), die das Insolvenzrecht kodifiziert, gilt bundesweit in ganz Deutschland, also in allen Bundesländern und nicht nur in Bayern.

Mit der Einführung des Insolvenzrechts wurde die Konkursordnung und die Vergleichsordnung sowie die aus dem Recht der DDR stammende Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst. Die früheren Verfahren, also das Konkursverfahren, Vergleichsverfahren und das Gesamtvollstreckungsverfahren hatten als oberstes Ziel die Verwertung des Schuldnervermögens. Damit sollten die Gläubiger so weit als möglich befriedigt werden. Nach dem heute geltenden Insolvenzrecht spielt neben der Befriedigung der Gläubiger auch die Restschuldbefreiung für Privatleute sowie Unternehmer und die Fortführung des insolventen Unternehmens im Insolvenzverfahren eine zentrale Rolle. Auf das neue Insolvenzrecht nach der Insolvenzordnung mussten sich alle Schuldnerberater, Rechtsanwälte, die Insolvenzgerichte, die Insolvenzverwalter etc. erst einstellen.

Welche Insolvenzverfahren gibt es?

Von im Insolvenzrecht tätigen Rechtsanwälten, Steuerberatern und in der Schuldnerberatung, aber auch den Insolvenzgerichten und Insolvenzverwaltern wird unterschieden zwischen dem sogenannten Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren (oder der Privatinsolvenz oder der privaten Insolvenz).

Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren findet grundsätzlich Anwendung auf juristische Personen, also die Insolvenz insbesondere von Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, der AG und der Limited (Ltd.). Aber auch auf die Insolvenz von Einzelunternehmen, Einzelkaufleuten, freiberuflich tätigen Unternehmern und Personen, die aktuell selbständig tätig sind oder die selbständig waren und deren Vermögensverhältnisse nach dem Insolvenzrecht als nicht überschaubar gelten, findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung. Natürlich können auch Personengesellschaften, wie die OHG, also die Offene Handelsgesellschaft oder die KG, also die Kommanditgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) insolvent werden. Dies gilt auch für die GmbH & Co. KG.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Für andere natürliche Personen, Verbraucher und Privatleute oder ehemals Selbständige (unter bestimmten Voraussetzungen) kommt das Verbraucherinsolvenzverfahren zur Anwendung. Eine Restschuldbefreiung und damit eine komplette Entschuldung ist grundsätzlich sowohl im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens als auch im privaten Insolvenzverfahren bzw. dem Verbraucherinsolvenzverfahren möglich. Jeder im Insolvenzrecht tätige Rechtsanwalt und Schuldenberater in Schuldnerberatungsstellen kann sie hierzu beraten.

Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg arbeitet als Anwalt mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht – er berät Sie auch in Abgrenzungsfragen zwischen privater Insolvenz und Unternehmensinsolvenz und klärt Sie auf über die Unterschiede zwischen Verbraucherinsolvenzverfahren und Regelinsolvenzverfahren. Ob in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Roth, Schwabach, Ansbach, Heilbronn, Regensburg, Würzburg, Ingolstadt, München, Amberg, ganz Bayern, Deutschland (bundesweit).

Insolvenzrecht Nürnberg

Insolvenzrecht Nürnberg

Was ist das Ziel eines Insolvenzantrages mit anschließendem Insolvenzverfahren?

Jeder Insolvenzantrag, der im Insolvenzrecht und nach der Insolvenzordnung von einem Gläubiger wie auch vom Schuldner selbst (sogenannter Eigenantrag) gestellt werden kann, hat primär die Verwertung des noch vorhandenen Schuldnervermögens zur Folge. Aus der Verwertung und dem hierbei erzielten Erlös, also der Insolvenzmasse, sollen die Forderungen der Gläubiger soweit als möglich erfüllt werden.

Der Insolvenzverwalter vertritt daher ausschließlich die Gläubigerinteressen. Jeder Schuldner, der selbst rechtlich beraten werden will, sollte selbst einen im Insolvenzrecht fachkundigen Rechtsanwalt beauftragen bzw. sich bei einem Rechtsanwalt beraten oder von einem Rechtsanwalt vertreten lassen – z.B. bei anstehenden Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter im Hinblick auf eine Fortführung des Betriebes, eine Betriebsübernahme des Unternehmens aus der Insolvenz oder eben bei streitigen Fragen im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren. Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg unterstützt Sie bei all diesen Fragestellungen.

Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung?

Ein Insolvenzverfahren kommt nur auf Antrag eines Schuldners oder eines Gläubigers in Gang. Für die GmbH ist der GmbH Geschäftsführer berechtigt und unter Umständen verpflichtet, einen Insolvenzantrag innerhalb enger Fristen zu stellen. Für die Aktiengesellschaft, die AG, der Vorstand. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, droht eine strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung oder anderer Wirtschaftsstraftaten bzw. Insolvenzstraftaten und / oder auch Steuerstraftaten, wie z.B. Steuerhinterziehung. Für Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler usw. stellt der jeweilige Geschäftsinhaber den Insolvenzantrag. Private Verbraucher können den Antrag selbst stellen.

Häufig stellen Krankenkassen, Sozialversicherungsträger oder auch das Finanzamt als Gläubiger einen Insolvenzantrag bei dem zuständigen Insolvenzgericht, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Krankenkassenbeiträge, Steuerrückstände) nicht nachkommt.

Voraussetzung für einen zulässigen Insolvenzantrag ist ein Insolvenzgrund. Als Insolvenzgründe kommen in Betracht die Zahlungsunfähigkeit und/oder die Überschuldung.

Für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist weitere Voraussetzung, dass zunächst vom Schuldner ein außergerichtlicher Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung mit allen Gläubigern ergebnislos versucht wurde. Auch hierbei begleitet Sie Herr Rechtsanwalt Willmann mit seiner Kanzlei in Nürnberg als Insolvenzrechtler gerne.

Im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens erfolgt dann die Antragsprüfung und ggf. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Insolvenzgericht, wenn Zahlungsunfähigkeit (ggf. auch drohende Zahlungsunfähigkeit) und / oder Überschuldung vorliegen und die Insolvenzmasse die voraussichtlichen Verfahrenskosten deckt. Vor einer beabsichtigten Antragstellung, egal ob bei der GmbH, der AG, der Limited (Ltd.), dem privaten Verbraucher oder dem Einzelunternehmer bzw. freiberuflich selbständig tätigen Unternehmer prüfen wir als Rechtsanwälte gerne für Sie vorab die Rechtslage und das Vorliegen eines Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit, der drohenden Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung.

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt automatisch eine entsprechende Mitteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft. Möglicherweise liegt dort auch bereits eine Anzeige wegen Insolvenzverschleppung vor. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob z.B. gegen den Geschäftsführer einer GmbH, den Director einer Limited oder den Vorstand einer AG Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Insolvenzstraftaten, insbesondere eine Insolvenzverschleppung, möglicherweise auch steuerstrafrechtliche Tatbestände wie Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung etc. begangen wurden. Auch eine Bestrafung wegen anderer Delikte, wie z.B. Betrug, Untreue, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht oder wegen der nicht rechtzeitigen bzw. nicht vollständigen Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung ist denkbar. Näheres erfahren Sie auch unter Strafrecht, einem weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Uwe Willmann, Nürnberg.

Auch im Zusammenhang mit dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens (Berichtstermin, Prüfungstermin, Wohlverhaltensperiode, Restschuldbefreiung) berät Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann Sie jeweils umfassend.

Insolvenzrecht Checkliste

Die folgende Checkliste wird Ihnen helfen, Ihren ersten Beratungstermin hier in der Kanzlei in Nürnberg vorzubereiten.

Sie finden hier eine Zusammenstellung von Fragen zum Insolvenzrecht – sowohl aus Schuldner- wie auch aus Gläubigersicht. Nach Durchsicht der Fragen werden Sie sehr genau wissen, auf welchem Bereich der Schwerpunkt Ihrer insolvenzrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung durch Rechtsanwalt Willmann aus Nürnberg liegen soll.

Als Schuldner:

  • Ist mein Unternehmen zahlungsunfähig und/oder überschuldet?
  • Darf ich noch Ware bestellen?
  • Sollte ich meinen Gläubigern im Krisenfall weitere Sicherheiten zur Verfügung stellen?
  • Sollte mein Ehegatte im Verhältnis zu Gläubigern mithaften?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Insolvenzantrag stellen?
  • Muss ich einen Insolvenzantrag stellen?
  • Sind Fristen zu beachten?
  • Gibt es Möglichkeiten zur Sanierung?
  • Kann eine Sanierung, Um- und Neustrukturierung aus der Insolvenz heraus erfolgen?
  • Wie werde ich meine Schulden los?
  • Kann ich versuchen, außergerichtlich meine Schulden zu bereinigen?
  • Wie mache ich einen Schuldenbereinigungs-/Sanierungsplan?
  • Wie kann ich mit meinen Gläubigern (z.B. Banken) verhandeln?
  • Wie stelle ich einen Insolvenzantrag?
  • Können auch Dritte einen Insolvenzantrag gegen mein Unternehmen oder mich stellen?
  • Worin unterscheiden sich Regel- und Privatinsolvenzverfahren?
  • Was passiert nach dem Insolvenzantrag?
  • Kann ich eine Restschuldbefreiung erlangen?
  • Welche Pflichten habe ich in der Wohlverhaltensperiode?
  • Kann ich im Falle der Insolvenz meines Unternehmens mein Privatvermögen sichern?
  • Inwieweit ist mein Ehegatte von einer Insolvenz betroffen?
  • Kann ich auch nach dem Insolvenzantrag noch selbständig tätig sein?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich im Insolvenzverfahren?
  • Muss ich den eingesetzten Insolvenzverwalter/Treuhänder akzeptieren?
  • Von was lebe ich während eines Insolvenzverfahrens?
  • Habe ich ein Recht zur Akteneinsicht im Insolvenzverfahren?
  • Wie kann ich strafrechtliche Risiken vermeiden?

Als Gläubiger:

  • An welchen Anzeichen kann ich eine drohende Insolvenz meines Schuldners erkennen?
  • Soll ich mich auf außergerichtliche Verhandlungen mit dem Schuldner einlassen?
  • Soll ich eine Ratenzahlung / Stundung gewähren?
  • Soll ich einem Forderungsverzicht zustimmen?
  • Wie kann ich im Vorfeld einer sich abzeichnenden Insolvenz meine Forderungen insolvenzfest sichern?
  • Was muss ich tun, um meine Rechte im Insolvenzeröffnungsverfahren und nach Insolvenzeröffnung zu wahren?
  • Kann ich selbst einen Insolvenzantrag gegen einen Schuldner stellen?
  • Habe ich ein Recht zur Akteneinsicht im Insolvenzverfahren?
  • Wo, wie und wann muss ich meine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden?
  • Erhalte ich überhaupt etwas bei der Durchführung eines Insolvenzverfahrens?
  • Muss ich den eingesetzten Insolvenzverwalter/Treuhänder akzeptieren?
  • Haftet mir der Schuldner auch noch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens?
  • Kann ich eine vom Schuldner angestrebte Restschuldbefreiung verhindern?
  • Kann ich – z.B. den GmbH-Geschäftsführer- persönlich in die Haftung nehmen?
  • Kann ich den Schuldner strafrechtlich belangen?

Fragen zum Insolvenzrecht

Weitere Fragen beantworten wir gerne. Schicken Sie uns einfach dazu eine Nachricht oder Rufen Sie uns an um einen Termin zu Vereinbaren. Sie erreichen uns unter: Telefon: 0911 54 41 290 oder per E-Mail: anwalt@uwe-willmann.de

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