Kann die Restschuldbefreiung versagt werden?
Kann ein Verstoß gegen die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners auch dann vorliegen, wenn der Schuldner in den Formblättern des Insolvenzgerichts nicht vollständige Angaben macht?
Wenn ein Schuldner im Zuge der Angaben auf den Formblättern des Insolvenzgerichts, die im Zuge der Insolvenzantragstellung regelmäßig verwendet werden, trotz entsprechender Frage eine tatsächlich erfolgte Grundstücksschenkung an einen nahen Angehörigen innerhalb der relevanten Fristen verneint, verstößt er damit gegen die im obliegenden Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Dies hat der Bundesgerichtshof, BGH, entschieden. Dem Schuldner kann deshalb auf Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren versagt werden; § 290 Absatz 1 Nr. 5 InsO (Insolvenzordnung). Es kommt also nicht darauf an, dass dem Schuldner über die Fragen in den Formblättern hinaus entsprechende ausdrücklich formulierte Fragen durch das Insolvenzgericht oder die Insolvenzverwaltung gestellt werden.