Können die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber einen Urlaubabgeltungsanspruch durchsetzen?
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers überhaupt nicht entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Dementsprechend kann der nur vermeintliche Urlaubsabgeltungsanspruch auch nicht vererbt und deshalb auch nicht von den Erben gegenüber dem Arbeitgeber durchgesetzt werden.
Vielmehr setzt die Pflicht des Arbeitgebers zur Abgeltung des Urlaubs voraus, dass der Urlaub gerade wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann. Verstirbt aber der Arbeitnehmer, führt nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Untergang des Urlaubsanspruchs, sondern der Tod des Arbeitnehmers. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist folglich nicht vor dem Tod des Arbeitnehmers als Recht entstanden, das auf die Erben übergehen könnte. Davon zu unterscheiden wäre der Fall, dass der Tod erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aber vor Erfüllung des Urlaubsabgeltungsanspruchs durch den Arbeitgeber eintritt.