Können Schuldner damit rechnen, dass sich möglicherweise schon bald der Zeitraum bis zur Restschuldbefreiung verkürzt?
Bislang dauert es regelmäßig sechs Jahre, bis ein Insolvenzschuldner vom zuständigen Insolvenzgericht nach Erfüllung aller Obliegenheiten im Insolvenzverfahren und während der Wohlverhaltensperiode eine Restschuldbefreiung erhält.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vorgelegt.
Dieser ermögliche es Schuldnern erstmals, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, „wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen“, heißt es in der Vorlage. Der Gesetzentwurf führe damit ein Anreizsystem ein, „von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können“. Darüber hinaus enthalte er Vorschläge für verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte, schreibt die Regierung weiter.