Forderungseinzug
Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen für Gläubiger gemeint. Wenn fällige Rechnungen nicht bezahlt werden, erfolgt der Forderungseinzug zunächst mit Mahnschreiben z.B. eines Rechtsanwalts und bei weiterer Zahlungsverweigerung des Schuldners mittels gerichtlichem Mahnverfahren, also durch Beantragung eines Mahnbescheides und eines Vollstreckungsbescheides als vollstreckbarem Titel. Alternativ kann auch das gerichtliche Klageverfahren mit einem das Verfahren abschließenden rechtskräftigen Gerichtsurteil erfolgen, das dann, wie auch der Vollstreckungsbescheid vollstreckbarer Titel ist, mit dem dann die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, z.B. per Gerichtsvollzieher betrieben werden kann. Stichworte zum Inkasso und Forderungseinzug: Mahnung, Verzug, Zwangsvollstreckung, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Urteil, Zahlungsurteil, Pfändung, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwalt, Pfändungsfreigrenzen, Insolvenz, Pfändung von Forderungen und Vermögensgegenständen, eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl, Zwangsversteigerung.
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