Handelsrecht
Unter Handelsrecht versteht man das Recht, das im Handelsgesetzbuch und seinen Nebengesetzen, geregelt worden ist. Zu den Nebengesetzen gehört beispielsweise das Scheck- und Wechselrecht. Das Handelsrecht umfasst aber auch das in verschiedenen weiteren Gesetzen geregelte Gesellschaftsrecht. Hier kommen als zu berücksichtigende Gesetze insbesondere in Betracht das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, aber auch das BGB, also das Bürgerliche Gesetzbuch. In Verbindung mit dem Gesellschaftsrecht, insbesondere dem GmbH-Recht sind häufig zu beachten die Regelungen des Insolvenzrechts, kodifiziert in der Insolvenzordnung.
Ebenfalls zum Handelsrecht gehört das Wertpapierrecht, das Bankenrecht und das Börsenrecht.
Wichtigste Rechtsquelle ist das ist das Handelsgesetzbuch, das HGB.
Ebenfalls zum Handelsrecht gehört das Wertpapierrecht, das Bankenrecht und das Börsenrecht.
Wichtigste Rechtsquelle ist das ist das Handelsgesetzbuch, das HGB.