Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt die Rechte und Pflichten des Schuldners im Falle der Insolvenz. Insolvenz (lat. insolvens, „nicht-lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“) bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung. Stichworte zum Insolvenzrecht: Insolvenzverfahren, Insolvenzantragspflicht, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode, Insolvenzverschleppung, Insolvenzstrafrecht, Insolvenzplan, Schuldnerberatung, Entschuldung.