Mit welcher Strafe muss bei einem Millionen-Betrug gerechnet werden?
Bei welchen Renditeversprechungen sollten Anleger hellhörig werden?
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen als selbständigen „Anlageberater“ tätigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Er gab gegenüber seinen Kunden vor, mit Mitarbeiteraktien großer Konzerne für die Kunden erhebliche zweistellige Renditen erzielen zu können. So vertrauten ihm in einem Zeitraum von ca. 4,5 Jahren Anleger Gelder in Höhe von ca. 40 – 50 Mio Euro an. Das Landgericht hat ihn nun wegen 189-fachen Betrugs zu der langjährigen Haftstrafe verurteilt; die Staatsanwaltschaft forderte über elf Jahre Haft, die Verteidigung sechs Jahre. In der Regel ist bei einem Millionenbetrug, in Abhängigkeit vom Einzelfall, der Schadenssumme, den Begleitumständen der Tat, der Anzahl der Geschädigten etc. immer mit einer erheblichen Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen. Anleger sollten Angebote von Anlageberatern, Finanzberatern und entsprechenden Gesellschaften immer sehr genau prüfen – vor allem dann, wenn Renditen versprochen werden, die erheblich über den aktuellen marktüblichen Renditen liegen. Anhaltspunkte hierfür sind die von Banken bezahlten Zinsen bzw. diejenige Renditen, die in etwa durchschnittlich am Aktienmarkt bei einer sehr langfristigen Anlage erzielt werden können. Haben Anleger hierüber keine Kenntnis, sollten Sie sich entsprechend fachkundig beraten lassen und Anlageangebote auch prüfen detailliert prüfen lassen – bevor sie investieren. Rechtsanwalt Uwe Willmann war als Strafverteidiger an diesem Fall nicht beteiligt, ist aber insbesondere im Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht tätig.