Rechtsanwalt Uwe Willmann
- 1983 – 1989 Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich – Alexander Universität in Nürnberg/Erlangen
- 1989 Erstes Staatsexamen
- 1989 – 1991 Referendariat in Bayern
- 1991 Zweites Staats-/Assessorexamen
- 1991 – 1992 Tätigkeit als Jurist bei der Deutsch – Australischen Handelskammer in Melbourne
- 1992 Zulassung als Rechtsanwalt
- 1992 – 1994 Freier Mitarbeiter in einer wirtschaftsrechtlichen Anwaltskanzlei in Nürnberg
- 1994 Gründung des eigenen Büros in Nürnberg
- 1996 Konzeption und Durchführung einer Seminarreihe (Steuerrecht für Bankkaufleute) für eine deutsche Großbank
- 1996 Gründung einer Bürogemeinschaft in Nürnberg-Mögeldorf mit drei Berufskollegen
- 1994 – 2000 Berater einer Privatisierungsinstitution, Zentrale Berlin, insb. Vertragsmanagement und Verhandlung
von Unternehmens- und Grundstückskaufverträgen („share and asset deals“) - 1999 Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht Institut Grannemann & Fürstenberg
- 1999 – 2000 U.a. Tätigkeit als Insolvenzgutachter für die Amtsgerichte Nürnberg und Fürth
- 2000 Zulassung als Schlichter und anerkannte Gütestelle (§ 15 a Abs. 6 EGZPO, Art. 5 Abs. 3 BaySchlG)
durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg - 2001 – 2003 Nebenberufliche ehrenamtliche Führung und Sanierung eines gemeinnützigen Vereins als erster
Vorsitzender des Vorstands - 2003 – 2004 Regelmäßige Veröffentlichungen/Publikationen zu wirtschaftsrechtlichen Themen („Wirtschaftsrecht für den Mittelstand“) in der Bayerischen Staatszeitung
- 2004 – heute weitere Spezialisierung im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Insolvenzrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, GmbH-Recht, Bank- und Gesellschaftsrecht. Beratung von GmbH-Gesellschaftern und Geschäftsführern in allen das Unternehmen bzw. den geschäftsführenden Gesellschafter betreffenden Rechtsfragen; auch im Arbeitsrecht. Begleitung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen, d.h. Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung im Zuge der Trennung von Geschäftspartnern und bisherigen Gesellschaftern. Auch bei Freiberuflern und anderen Selbständigen.
Zulassung
Rechtsanwalt Uwe Willmann ist zugelassen am Oberlandesgericht Nürnberg, am Landgericht Nürnberg-Fürth und am Amtsgericht Nürnberg. Ausserdem ist Ihre anwaltliche Interessensvertretung möglich vor allen Amts- und Landgerichten in Deutschland. Auch eine Vertretung vor Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten kann bundesweit erfolgen. Wir sind für Mandanten bundesweit tätig. Sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich nehmen wir in ganz Deutschland –und wenn notwendig auch im Ausland- Ihre Interessen wahr.