Das Gesellschaftsrecht in der anwaltlichen Praxis – ein kurzer Überblick von Rechtsanwalt Uwe Willmann aus Nürnberg
Im Gesellschaftsrecht sind wir für unsere Kunden und Mandanten als engagierter Dienstleister/Rechtsanwälte in unterschiedlichem Zusammenhang tätig.
Gründungsberatung – Vertragsrecht – Inkasso
Für Gründer von Unternehmen stellt sich regelmäßig die Frage der Rechtsformwahl für das zu gründende Unternehmen. Gemeinsam mit Anwalt und Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer ist zu klären, ob das zu neu zu gründende Unternehmen ein Einzelunternehmen, eine GbR (oder GdbR = Gesellschaft des bürgerlichen Rechts; BGB-Gesellschaft), eine OHG (Offene Handelsgesellschaft), eine Kommanditgesellschaft (KG), eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), eine AG (Aktiengesellschaft), eine Limited (Ltd.), eine GmbH&Co.KG oder gar eine Gesellschaft nach ausländischem Recht sein soll.
Neben der grundsätzlichen Frage, ob eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft die für das geplante Unternehmen unter rechtlichen Gesichtspunkten sinnvollere Rechtsform darstellt, sind auch steuerliche und auch steuerrechtliche Überlegungen anzustellen.
Die Entscheidung die Rechtsformwahl betreffend sollte sorgfältig getroffen werden, da in der Regel die zunächst gewählte Rechtsform für die ersten Jahre der Unternehmung beibehalten wird. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Umwandlung z.B. Ihrer GmbH in eine andere Rechtsform erforderlich werden, stehen wir Ihnen auch hierfür gerne zur Verfügung.
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen und Ihrem steuerlichen Berater ein sinnvolles Gründungskonzept. Rechtsanwalt Willmann kann Ihnen – auf Ihren Wunsch hin – auch kompetente Fachleute aus dem Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung empfehlen, wenn Sie selbst noch keinen steuerlichen Berater haben.
Wir formulieren für Sie die im Rahmen der Gründung – unabhängig von der Gesellschaftsform –notwendigen Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerverträge. Darüber hinaus erhalten Sie von der Anwaltskanzlei Uwe Willmann Arbeitsverträge mit Mitarbeitern und wir beraten Sie im Zusammenhang mit dem Abschluss von gewerblichen Mietverträgen. Von Anfang an wichtig sind auch gute AGB`s, also Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen. Rechtsanwalt Willmann überprüft, überarbeitet und gestaltet Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Gesetzeslage als auch der Rechtsprechung.
Außerdem beraten wir Sie im Zusammenhang mit der Aufnahme von Bankdarlehen, einer etwaigen persönlichen Haftung (insbesondere Geschäftsführerhaftung), Verträgen mit Lieferanten etc. Nach Gründung des Unternehmens erledigen wir für Sie Ihren Forderungseinzug und übernehmen Ihr Inkasso.
Rechtsanwalt Willmann ist für alle Belange Ihres Unternehmens im Hinblick auf die Rechtsberatung und auch die betriebswirtschaftliche Beratung Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir vertreten kleine und mittlere Unternehmen, häufig auch Familienunternehmen, in unterschiedlichsten Rechtsformen, wie z.B. der GmbH, der GmbH&Co.KG, der GbR, der AG, aber auch der Limited; Ltd. Für diese Unternehmen ist unsere Kanzlei von Nürnberg aus überregional tätig – nicht nur im Gesellschaftsrecht, sondern auch im Arbeitsrecht, Forderungseinzug, Inkasso, im Vertragsrecht und in der Vertragsgestaltung sowie im Zusammenhang mit der Formulierung und Verhandlung von Verträgen, im Bankrecht, im Insolvenzrecht, im Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, im gewerblichen Mietrecht und im Zusammenhang mit der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in unterschiedlichstem Zusammenhang (häufig dann auch im privaten Bereich, z.B. im Zusammenhang mit der Regulierung von Verkehrsunfällen, der Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen bzw. Scheidungsvereinbarungen etc.).
Die Beratung erfolgt immer auf Grundlage eines bestehenden engen Vertrauensverhältnisses.
Weitere Beratung – gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung – Trennung von Gesellschaftern – Auflösung der Gesellschaft – Liquidation – Insolvenz
Als Anwalt mit dem Arbeitsgebiet Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Willmann häufig tätig für geschäftsführende Gesellschafter, beispielsweise von GmbH`s, die sich von Mitgesellschaftern/bisherigen Partnern – aus welchen Gründen auch immer – trennen wollen. Oder auch dann, wenn neue Partner aufgenommen werden sollen, z.B. zum Zwecke der Kapitalbeschaffung für eine geplante Expansion.
Natürlich stellt sich diese Problematik auch häufig bei anderen Gesellschaftsformen, wie z.B. der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR bzw. GdbR) oder der Limited, Ltd. oder auch der Aktiengesellschaft; AG.
In jedem Einzelfall gilt es, wiederum im Zusammenwirken mit beteiligten Steuerberatern und/oder Wirtschaftsprüfern durchdachte Konzepte zu entwickeln, die es allen Beteiligten zukünftig möglich machen, geschäftlich getrennte Wege zu gehen.
Unser Ziel ist es immer, gemeinsam mit Ihnen die Trennung vom Geschäftspartner/Mitgesellschafter so zu vollziehen, dass eine gerichtliche streitige Auseinandersetzung nicht notwendig wird.
Um dieses Ziel in einem überschaubaren Zeitrahmen zu erreichen, sind häufig intensive Verhandlungen – z.B. betreffend die Kaufpreishöhe für Gesellschaftsanteile notwendig. Rechtsanwalt Willmann verfügt hier in der Verhandlungsführung – auch mit schwierigen Verhandlungspartnern – über große Erfahrung. Bisher ist es immer gelungen, die Verhandlungen positiv abzuschließen.
Sofern es im Einzelfall aus betriebswirtschaftlichen oder auch anderen Gründen notwendig wird, die Geschäftstätigkeit ggf. komplett einzustellen und die Gesellschaft zu liquidieren, steht die Anwaltskanzlei Willmann in Nürnberg auch hierfür als kompetenter Berater zur Verfügung.
Wir begleiten Sie sowohl bei einer stillen Liquidation Ihrer Gesellschaft und Ihres Unternehmens wie auch in dem Fall, dass ein Insolvenzantrag unumgänglich ist. Auch im Insolvenzrecht und Insolvenz strafrecht ist Herr Rechtsanwalt Willmann sehr häufig für Geschäftsführer und/oder Gesellschafter erfolgreich tätig.
Rechtsberatung beim Kauf von Gesellschaften, Unternehmen und Gesellschaftsanteilen sowie im Zusammenhang mit – erbrechtlichen- Nachfolgeregelungen
Wenn Sie beabsichtigen, Unternehmen oder Gesellschaftsanteile zu kaufen, zu verkaufen oder z.B. im Wege der Erbfolgean die nächste Generation weiterzugeben, sollten Sie ebenfalls auf qualifizierte anwaltliche Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl – mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht – nicht verzichten.
Zunächst ist es regelmäßig erforderlich, eine Bewertung des Unternehmens oder der Gesellschaftsanteile vorzunehmen. In Betracht kommen hier verschiedene Verfahren zur Unternehmensbewertung; sehr häufig zum Einsatz kommt das sogenannte Ertragswertverfahren.
Vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Kaufpreisvorstellung ist dann der zu vereinbarende Kaufpreis zu verhandeln. Sowohl bei der Unternehmensbewertung als auch bei der Verhandlung als auch dem hierzu erforderlichen Schriftverkehr sind wir Ihnen engagiert und mit hohem Einsatz behilflich.
Sobald die Konditionen endverhandelt sind, müssen die getroffenen Vereinbarungen rechtssicher in einen entsprechenden Unternehmenskaufvertrag oder Geschäftsanteilskaufvertrag (share-deal) umgesetzt werden. Die notwendigen Verträge gestalten und formulieren wir für Sie so, dass Ihre Interessen soweit als möglich berücksichtigt werden.
Sensible Nachfolgeregelungen innerhalb von Unternehmerfamilien, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung externer Dritter, gestalten wir als Rechtsanwälte mit Erfahrung ebenfalls mit viel Fingerspitzengefühl, Verhandlungsgeschick und geschliffenen, rechtssicheren Vertragsformulierungen.
Kurz gesagt: Sie können sich als Unternehmer oder Unternehmerin in jeder denkbaren Situation auf unsere qualifizierte und engagierte Beratung verlassen. Wir stehen an Ihrer Seite – nicht nur im Gesellschafts- und Vertragsrecht, sondern auch im Bankrecht, Insolvenzrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht, Arbeitsrecht, im gewerblichen Mietrecht und auch bei sonstigen diffizilen schwierigen Rechtsfragen.
Gesellschaftsrecht Checkliste
Die folgende Checkliste wird Ihnen helfen, Ihren ersten Beratungstermin hier in der Kanzlei in Nürnberg vorzubereiten.
Sie finden hier eine Zusammenstellung von Fragen zum Gesellschaftsrecht. Nach Durchsicht der Fragen werden Sie sehr genau wissen, auf welchem Bereich der Schwerpunkt Ihrer gesellschaftsrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung durch Rechtsanwalt Willmann aus Nürnberg liegen soll.
- Welche Rechtsform soll ich für mein Unternehmen wählen?
- Was muss im Gesellschaftsvertrag stehen?
- Hafte ich auch mit meinem Privatvermögen?
- Was muss im Geschäftsführer-/Vorstandsvertrag stehen?
- Welche Pflichten habe ich als Geschäftsführer/Vorstand?
- Wie lege ich mein Amt als Geschäftsführer/Vorstand nieder?
- Wie trenne ich mich von meinem Mitgesellschafter?
- Welche Risiken der Geschäftsführer-/Vorstandshaftung gibt es?
- Bestehen auch strafrechtliche Risiken bei einer Pflichtenverletzung?
- Kann ich als Gesellschafter meinen Geschäftsführer/Vorstand z.B. für Managementfehler in Anspruch nehmen?
- Kann ich meinem Geschäftsführer/Vorstand kündigen?
- Wie bereite ich eine beabsichtigte Kündigung am Besten vor?
- Welche Haftung trifft mich als Aufsichtsrat?
- Was tue ich in Krisensituationen?
Fragen zum Gesellschaftsrecht
Weitere Fragen beantworten wir gerne. Schicken Sie uns einfach dazu eine Nachricht oder Rufen Sie uns an um einen Termin zu Vereinbaren. Sie erreichen uns unter: Telefon: 0911 54 41 290 oder per E-Mail: anwalt@uwe-willmann.de