Erfolgreiche Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht!
Nach 7 Verhandlungstagen wurde der Mandant, ein ehemaliger sehr erfolgreicher Unternehmer und Chef einer Unternehmensgruppe, wegen Verletzung der Buchführungspflicht in 10 Fällen (falsche Bilanzen) nur zu einer Geldstrafe verurteilt.
Nach über 6 Jahren aufwändiger Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth erhoben wegen angeblichen über 500-fachen Betrugs, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Verletzung der Buchführungspflicht.
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme konnte auf Initiative von Rechtsanwalt Uwe Willmann eine tatsächliche Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung getroffen werden. Der Vorwurf des Betrugs, der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts wurde fallen gelassen.
Der Mandant, der aufgrund der Anklage der Staatsanwaltschaft damit rechnen musste, dass unter Umständen eine erhebliche Haftstrafe ohne Bewährung droht, war nach der Beendigung des Verfahrens sehr erleichtert.