Wann kann die Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers rechtsmissbräuchlich sein?
Grundsätzlich kann ein GmbH-Geschäftsführer insbesondere dann, wenn für die GmbH mehrere Geschäftsführer bestellt sind, sein Amt auch gegen den Willen der Gesellschafterversammlung durch eigenes Tun niederlegen. Allerdings kann die Amtsniederlegung eines alleinigen Geschäftsführers dann rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein, wenn er zugleich alleiniger Gesellschafter ist und nicht gleichzeitig dafür Sorge trägt, dass ein neuer Geschäftsführer für die Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH bestimmt wird. Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers verlangt das Interesse des Rechtsverkehrs an der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft, die andernfalls vollständig beseitigt würde.